Basel-Landschaft
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Rheinland-Pfalz
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Baden-Württemberg
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Wahlperiode |
4
Jahre
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5
Jahre
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5
Jahre
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Wahlalter |
18/18
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18/18
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18/18
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Wahlsystem |
Verhältniswahl
mit Möglichkeit zum Panaschieren und Kumulieren
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personalisierte
Verhältniswahl
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personalisierte
Verhältniswahl
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Listenform |
offen;
der Wähler kann -Kandidaten streichen -in der Leistenreihenfolge Änderungen vornehmen -maximal zwei Stimmen pro Kandidat vergeben - eine freie Liste aus ihm genehmen Kandidaten zusammenstellen |
geschlossen;
der Wähler kann nur die Liste einer Partei insgesamt wählen, hat aber auf die Zusammensetzung der Liste keinen Einfluss |
keine
Listen;
der Wähler wählt mit seiner Stimme mit dem Kandidaten zugleich auch dessen Partei |
Anzahl Bewerber pro Liste |
abhängig
von der Größe des Wahlkreises 6 bis 10
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maximal
so viele, wie es Mandate im Landtag zu verteilen gibt
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nur
ein Bewerber pro Wahlkreis und Partei, also maximal 70 pro Partei im ganzen
Land
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Stimmenzahl |
6
- 10
(entsprechend der Anzahl der Mandate des Wahlkreises) |
2
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1
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Sperrklausel |
keine
(nötig)
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5%
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5%
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Wählerstimme(n) entfalten ihre Wirkung... |
...nur
innerhalb des Wahlbezirks
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...im
Falle der Erststimme nur im Wahlbezirk, im Falle der Zweitstimme landesweit
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...einmal
auf Wahlkreisebene, dann auf Regierungsbezirksebene für den Verhältnisausgleich
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Überhangmandate |
können
systembedingt gar nicht auftreten
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treten
auf als Folge der Diskrepanz von Erst- und Zweitstimmen
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treten
auf als Folge von Diskrepanzen bei Unterverteilung und Oberverteilung
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Ausgleichsmandate |
nicht
nötig
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werden
gewährt, um den landesweiten Proporz zu gewährleisten
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werden
gewährt, um den Proporz innerhalb eines Regierungsbezirks zu gewährleisten
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Anzahl der Mandate im Gremium |
90
(fix)
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101
(plus mögliche Überhang- und Ausgleichsmandate) |
120
(plus mögliche Überhang- und Ausgleichsmandate) |